Bürger aus der EU oder den OECD-Ländern haben die gleichen Rechte und Verpflichtungen beim Leiten eines Unternehmens in der Slowakei, wie slowakische Staatsbürger.

Die zwei gängigsten Unternehmensformen sind:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).
Voraussetzungen:

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(s.r.o., GmbH)

Aktiengesellschaft
(a.s., AG)

Amtlich eingetragenes Kapital

200.000,- SKK

1.000.000,- SKK

Minimalbeitrag

30.000,- SKK pro Person
(im Falle von Alleineigentümer sind 100% des amtlich eingetragenes Kapital vorgeschrieben)

Nicht vorgeschrieben

Anzahl der Gründer

1 oder mehr Personen/juristische Personen

min 1 juristische Person oder 2 Personen.

Zahlung des Beitrags

Innerhalb von 5 Jahren nach der Gründung bzw. nach dem Eintritt in eine bestehendes Unternehmen

innerhalb von 1 Jahren nach der Gründung

Reservekapital

Ab dem ersten Jahr mit Gewinn: min 5% des Nettogewinnes, max. sind 10% des amtlich eingetragenen Kapitals vorgeschrieben

Vorgeschriebne ab der Gründung min 10% von meldete Kapital, anschließende Jahre min 10% des Nettogewinnes, Maximum 20% des amtlich eingetragenen Kapitals.

 

1. Generalversammlung (min. einmal pro Jahr)
2. Geschäftsführer die im Namen des Unternehmens agieren
3. Aufsichtsrat - nicht zwingend vorgeschrieben

1. Generalversammlung (mind. einmal pro Jahr)
2. Aufsichtsrat, der im Namen von der Gesellschaft agiert
3. Aufsichtsrat obligatorisch, mindestens 3 Mitglieder.


Folgendes benötigen Sie für eine Gründung eines Unternehmen:
Firmennamen
eingetragenes Büro
das angeführte Gründungskapital
Unternehmensausrichtung (Gewerbe)

Wie schnell lässt sich eine Gründung realisieren?
- Neugründung in 4-6 Wochen je nach den erforderlichen Handelslizenzen
- Übernahme einer bestehenden Gesellschaft in 2 Tagen

Kosten:
Die Gründung eines neunen Unternehmen bzw. die Übernahme einer bestehenden Unternehmen ist mit EUR 2.500.- (exkl. MWSt) veranschlagt.